Hessische Gemeindeordnung


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Hessische Gemeindeordnung
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) regelt die Zuständigkeiten, Befugnisse und Rechte der Gemeinden (und Städte) und die Institution und Organisation (Aufbau) der gemeindlichen Gremien (umgangssprachlich auch Körperschaften genannt) in Hessen. Sie regelt die Einzelheiten, die aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 137 Abs. 1 und 3 der Verfassung des Landes Hessen (umgangssprachlich auch: Hessische Verfassung oder HV) folgen. Abs. 1 S. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) bestimmt, dass das Volk in den Gemeinden eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist; die Gemeinden müssen das Recht haben, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (im Rahmen der Gesetze) in eigener Verantwortung zu regeln. Daneben können den Gemeinden staatliche Aufgaben übertragen werden. Die hessische Gemeindeordnung ist seit 1945 vielfach geändert worden; die letzte größere Änderung von 2005 (GVBl. I S. 53 ff.] führte zur (Neu-) Bekanntmachung vom 7. März 2005, sie ist seit dem 1. April 2005 in Kraft (GVBl. 2005 I S. 142].

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