Hilfebedürftigkeit


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Hilfebedürftigkeit
Die Hilfebedürftigkeit ist im deutschen Sozialrecht eine Anspruchsvoraussetzung für steuerfinanzierte  Transferleistungen. Die Vermeidung oder Überwindung von Hilfebedürftigkeit trägt wesentlich zur sozialen Sicherheit bei und ist Ausfluss des Sozialstaatsprinzips. Die ursprünglich vor allem vom Fürsorgegedanken getragenen Leistungen dienen heute auch einer Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und damit der Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums.

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