Hilflosigkeit beschreibt einerseits ein subjektives Gefühl, andererseits einen objektiven Tatbestand. In seiner Urbedeutung steht der Begriff für
die Abwesenheit von Hilfe. Daraus abgeleitet wird ein Zustand von
Armut und Rechtlosigkeit, sowie die daraus resultierende Befindlichkeit von
Leid,
Jammer,
Kummer und
Unglück, sowie – in einer Verfestigung der Lage – von Not.