Die
Hilfsgesellschaft ist ein Begriff aus den
Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen. Er bezeichnet im Wesentlichen die nationalen Gesellschaften des
Roten Kreuzes oder Roten Halbmondes, aber auch andere
Hilfsorganisationen, die als sogenannte "freiwillige Hilfsgesellschaft" im Sinne der Genfer Abkommen (I. Genfer Abkommen, Art. 26) durch ihren Staat anerkannt sind.