Hilfsmittel sind im Bereich der
Rehabilitation nach der
Hilfsmittel-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden
Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“.