Hohe Herrlichkeit


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Hohe Herrlichkeit
Eine Hohe Herrlichkeit (niederländisch: hoge heerlijkheid) oder Freie Herrlichkeit (vrije heerlijkheid) war im Mittelalter im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis (in den heutigen Niederlanden) des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ein selbständiges Gebiet mit eigener Rechtsprechung. Der (Landes)herr besaß das Recht, Körperstrafen zu verhängen und im Rahmen der Hohen Gerichtsbarkeit Straftäter zum Tode verurteilen und exekutieren zu lassen. An die Hohe Herrlichkeit waren auch das Jagdrecht, das Fischereirecht, das Mühlenrecht sowie das Recht der Ernennung von Trägern lokaler öffentlicher Ämter gekoppelt. Eine wesentliche Einnahmequelle war das Zehntrecht. In den Niederlanden befanden sich vor der Vereinigung zum Einheitsstaat eine große Anzahl von Gebieten, in denen ein Vrijheer oder Heer (Herrschaft) diese Macht ausübte. In den herrschaftlichen Baljuwschaften wurden die Baljuws (Vögte) direkt von der Herrschaft eingestellt.

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