Immatrikulation


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Immatrikulation
Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtungen einer deutschen Hochschule benutzen zu dürfen. Dazu gehört unter anderem die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und an Hochschul-Prüfungen sowie die Benutzung der Bibliotheken. Mit der Eintragung in die Matrikel (Stammrolle) bewirkt die Hochschulverwaltung die Aufnahme einer Person als Studierende/r und Mitglied der Hochschule. Früher gab es ein eigenes Bürgerrecht an der Universität, mit der Einschreibung war auch ein Wechsel der Gerichtsbarkeit verbunden; von der Gerichtsbarkeit des Heimatortes zur Gerichtsbarkeit der Universität. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der/die Studierende wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. In Österreich ist zusätzlich zur einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) auch für jedes Semester eine Inskription für das jeweilige Studium erforderlich.

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