Unter einem
Indiz (von
lat.:
indicare „anzeigen“) wird im
Prozessrecht ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer
Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine
Behauptung, aber weniger als ein
Beweis.