Industrie- und Handelskammer


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Industrie- und Handelskammer
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner HandwerksunternehmenLandwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an.

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