Inkorporation (
Incorporatio, „Eingliederung, Beitritt“) steht im
völkerrechtlichen Sinn für die (friedliche) Eingliederung eines
souveränen Staates in einen anderen. Die (wirksame) Inkorporation ist heute insbesondere
terminologisch von der unwirksamen
Annexion zu unterscheiden, denn der Inkorporationstatbestand wird maßgeblich dadurch eingegrenzt, dass der Gebietszuwachs willentlich und freiwillig erfolgt, was etwa von einem
Referendum abhängig gemacht werden kann. Die Annexion bedeutet hingegen die
gewaltsame Einverleibung eines
Staatsgebietes, die gegen den Willen des Betroffenen und daher mit völkerrechtlich unzulässigen Mitteln herbeigeführt wird.