Die
Inscriptio, auch als Adresse bezeichnet, ist diejenige Formel im Protokoll eines Urkundenformulars, die den oder die Empfänger, die im Dativ aufgeführt werden, benennt. Sie steht fast immer in syntaktischer Verbindung mit der
Salutatio. In Ausnahmefällen kann die Inscriptio vor der
Intitulatio stehen, wenn die Rücksicht auf die Rangordnung das erfordert: so etwa bei Suppliken oder bei dem Schreiben Kaiser
Friedrichs II. an Papst
Gregor IX. Während bei Papsturkunden und
Mandaten eine Inscriptio die Regel ist, wird der eigentliche Empfänger in den Diplomen der Könige und Kaiser in der
Narratio genannt, eine meist allgemeine Öffentlichkeit, die vom Inhalt einer Urkunde Kenntnis erhalten soll, wird in der Promulgatio angesprochen. Im Falle der Mandate ist der Adressat nicht derjenige, der aus den rechtlichen Verfügungen Nutzen zieht und der die Urkunde impetriert hat. Bei verschlossenen Schreiben (litterae clausae) und bei Breven wird der Empfänger der Urkunde in einer Außenadresse angegeben, die in der Regel in der Mitte der Versoseite steht, wo sie ohne Beschädigung des
Siegels eingesehen werden kann. Auf der Urkunde Stenos lautet sie:
Egregiis et nobilibus viris Iuratis et Universitati Nobilis civitatis Messane („An die hervorragenden und edlen Männer, die Geschworenen, und der Gesamtheit der edlen Stadt
Messina“).