Insichgeschäft


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Insichgeschäft
Das Insichgeschäft ist ein Begriff aus dem deutschsprachigen Privatrecht. Es liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder mit sich selbst als Vertreter eines Dritten (Selbstkontrahieren) oder als Vertreter zweier oder mehrerer Parteien (Doppel- oder Mehrvertretung) abschließt.

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