Unter
Inskription (von , im Sinne ‚Einschreibung‘) versteht man in
Österreich die für jedes
Semester notwendige Anmeldung als Hörer für ein bestimmtes
Studium (oder auch mehrere Studien) an einer
Hochschule. Inskribieren können nur solche Hörer, die an dieser Hochschule seit Beginn des Studiums durchgängig
immatrikuliert sind (inklusive der Erstimmatrikulanten/-inskribenten).