Das
Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen
Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.
Insolvenz (
insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), umgangssprachlich auch in Deutschland
Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines
Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute
Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder
Überschuldung.