Instanz (Recht)


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Instanz (Recht)
Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den Gerichtszweigen. Moderne Gerichtsverfassungen gewähren effektiven Rechtsschutz durch ein mehrstufiges Verfahren, genannt Instanzenzug (auch Rechtsmittelzug). Eine Überprüfung der Entscheidung des Vordergerichts (auch Vorderrichter genannt) durch ein höheres Gericht (Hintergericht, Hinterrichter) wird durch das Einlegen des vorgesehenen Rechtsmittels ermöglicht. Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der Rechtsweg.

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