Der
Integrationsbeauftragte einer
Fraktion im
Deutschen Bundestag ist ein von seiner Fraktion ernannter
Abgeordneter, der innerhalb seiner Fraktion die Aufgabe hat, den Schwerpunkt
Integration in seiner Gesamtheit nach außen wie innen hin anzusprechen und neue Konzepte und Impulse zu erarbeiten. Dazu vernetzt er Mitglieder der Fraktion,
Regierungsvertreter aus
Bund und
Ländern, Wissenschaftler sowie relevante
zivilgesellschaftliche Akteure untereinander um mit ihnen gemeinsam neue Anreize zur Ausgestaltung der
Integrationspolitik zu schaffen. Da das Thema „Integration“ nicht klar einem
Ausschuss zugeordnet ist, handelt es sich auch beim Integrationsbeauftragten um einen Abgeordneten, der diesen Schwerpunkt in vielen
parlamentarischen Gremien anspricht und vertritt.