Ein
Interdikt (lat.: „Untersagung“) ist die Einstellung von
gottesdienstlichen Handlungen als
Kirchenstrafe für ein
Vergehen gegen
Kirchenrecht. Das Interdikt war in Form des Lokalinterdikts hauptsächlich im Mittelalter eine scharfe Waffe der
katholischen Kirche gegen die Übertretung ihrer Regeln und im Kampf gegen ihre Gegner. Diese Strafe fand noch bis in die
Neuzeit hinein Anwendung und ist heute Bestandteil der Strafbestimmungen des
Codex Iuris Canonici. Das Interdikt bedeutete für die Betroffenen das Versagen der für das Seelenheil des gläubigen Menschen notwendigen Sakramente.