Internalisierung ist die Einbeziehung sozialer Zusatzkosten/-nutzen (
Kostenrechnung), die durch
externe Effekte (auch Externalitäten) verursacht werden, in das Wirtschaftlichkeitskalkül des Verursachers. Ziel der Internalisierung ist es, die durch
Marktversagen (allokative Marktmängel) entstandenen Ineffizienzen zu minimieren und so das
Wohlfahrtsoptimum zu erreichen.