Als
Interregnum (
lat. für „Zwischenherrschaft“, hier eher im Sinne von „Zwischenzeit“ gebraucht) bezeichnet man in der Geschichte des
Heiligen Römischen Reiches die Periode zwischen der Absetzung Kaiser
Friedrichs II. durch Papst
Innozenz IV. im Jahre 1245 und der Wahl
Rudolfs I. im Jahre 1273. Im Allgemeinen wird der Beginn des Interregnums mit dem Tode Friedrichs im Jahre 1250, im Besonderen mit dem Tode
Konrads IV. im Jahre 1254 (und selten mit dem
Wilhelms von Holland im Jahre 1256) angesetzt.