Als
Intimsphäre (
lat. „zu innerst“ und
gr. sphaíra „Hülle“) bezeichnet man die
intimsten, innersten bzw. persönlichsten Gedanken und Gefühle (der
Bundesgerichtshof definiert sie als die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“ – siehe
Rechtliches). Das Preisgeben der Intimsphäre geschieht in der Regel nur in äußerster
Vertrautheit und wird außerhalb dieser als „Verletzung der Intimsphäre“ bezeichnet und kann etwa eine
Kompromittierung gegenüber anderen Personen zur Folge haben. Der Begriff
Intimsphäre ist abzugrenzen von den Begriffen
Privatsphäre und
Individualsphäre.