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Invalidenversicherung (Schweiz)
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Invalidenversicherung (Schweiz)
Die schweizerische
Invalidenversicherung
(
IV
) ist eine staatliche und obligatorische
Sozialversicherung
und bildet zusammen mit der
Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHV) und den
Ergänzungsleistungen
die erste – staatliche – Säule des
schweizerischen Dreisäulensystems
. Ihr Ziel ist es, Versicherten bei Eintritt von Invalidität mittels Eingliederungsmassnahmen in den Arbeitsmarkt oder finanziellen Leistungen die Existenzgrundlage zu sichern. Das
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
, das sich auf die Artikel 111 und 112 der
Bundesverfassung
stützt, enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Invalidenversicherung.
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