Invalidität
Invalidität
Invalidität hat mehrere Bedeutungen:
- Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.
- Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide
- Weiterhin: Das Gegenteil von Validität im Sinne von „(Rechts-)Ungültigkeit“.