Der
Inzuchtkoeffizient (
abgekürzt:
IK) berechnet die
Wahrscheinlichkeit, dass sich bei
Nachkommen von bereits eng
biologisch verwandten Eltern dieselbe (zufällig ausgewählte)
Erbinformation findet wie bei dem letzten gemeinsamen
Vorfahren der beiden Elternteile. Der
Koeffizient entspricht rund der Hälfte des
Verwandtschaftskoeffizienten der beiden Elternteile zueinander, weil sie jeweils nur geschätzte 50 Prozent ihres Erbgutes
vererben. Vollständige Übereinstimmung der Erbanlagen im Vergleich zu ihren Eltern besteht bei Nachkommen von
eineiigen Zwillingen und künstlich erzeugten
Klonen, weil diese bereits genetisch identische
Individuen sind – folglich haben sie auch einen Inzuchtkoeffizienten von 1.0 (100 Prozent). Demgegenüber beträgt die statistische Wahrscheinlichkeit, dass zwei beliebige, nicht eng verwandte Individuen dieselbe per Zufall ausgesuchte Erbinformation besitzen und diese
gemeinsam an ihre Nachkommen vererben, rund 3 Prozent.