Die
italienische Staatsbürgerschaft ist die rechtliche Zugehörigkeit einer
natürlichen Person zur
Italienischen Republik, welche in der Verfassung und im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt wird. Basis des italienischen Staatangehörigkeitsrechtes war das italienische Staatsangehörigkeitsgesetz vom 13. Juni 1912. Dieses wurde mit Gesetz vom 5. Februar 1992 in vielen Aspekten geändert.