Wer in
Deutschland oder
Österreich einen
Jagdschein lösen will oder dessen Verlängerung bei der zuständigen
Jagdbehörde beantragt, muss den Nachweis über den Abschluss einer
Jagdhaftpflichtversicherung erbringen. Die Versicherungszusage muss mindestens der Laufzeit des beantragten Zeitraumes (bis zu drei Jahren) für den Jagdschein entsprechen. Auch ehemalige
Jäger müssen den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen, um ihre
Jagdwaffen behalten zu dürfen.