Joint Venture [] (, wörtlich
gemeinsames Wagnis) ist ein
Anglizismus, unter dem allgemein im
Handelsrecht verschiedene Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen verstanden werden. Ein Joint Venture ist im strengen Sinne ein gemeinsames Vorhaben zwischen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen, bei dem die Partner die Führungsverantwortung und das finanzielle Risiko gemeinsam tragen.