Jungwein ist Wein aus der letzten oder höchstens vorletzten Produktion. Anhang 1 Punkt 11 der EU-Weinmarktordnung definiert ihn folgendermaßen:
- „Jungwein: der Wein, dessen alkoholische Gärung noch nicht beendet ist und der noch nicht von seiner Hefe getrennt ist.“