Jura singulorum


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Jura singulorum
Als Jura singulorum (lat. iura = Rechte, singularis (Adv.) = einzeln) werden die subjektiven Rechte bezeichnet, die einer einzelnen Person zustehen (Individualrechte). Sie sind von den Jura consortii ( consors, -rtis = Teilhaber, Gefährte, consortio, -ium = Gemeinschaft) zu unterscheiden, deren Träger eine Personenmehrheit ist (Gemeinschaftsrechte).

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License