Justizministerium bezeichnet das für die
Justiz zuständige
Ministerium eines Staates. In
Deutschland wird es neben dem Auswärtigen Amt und den Ministerien der Finanzen, des Inneren und der Verteidigung zu den seit dem Kaiserreich etablierten
klassischen Ressorts gezählt; Justiz- und Innenminister gelten als
Verfassungsminister.