Der König (span. rey) ist das StaatsoberhauptSpaniens. Seine Funktionen sind im Wesentlichen im Zweiten Titel der Verfassung vom 27. Dezember1978, Von der Krone (Artikel 56 bis 65), niedergelegt. Seit dem Jahre 1700 werden die Könige von Spanien (mit Unterbrechungen) vom Hause Bourbon-Anjou gestellt.