Unter einer Pfalz (von mittelhochdeutschphal[en]ze zu althochdeutschphalanza aus mittellateinischpalatia (Plural) zu lateinischpalatium „Palast“) verstand man im Früh- und Hochmittelalter entstandene (Wohn-)Stützpunkte für den reisenden König (seltener auch für einen Bischof als Territorialherrn, der dem König gegenüber in Gastungspflicht stand). Der Begriff entstand in Anlehnung an den Palatin, einen der sieben Hügel Roms, auf dem in weiten Teilen der römischen Kaiserzeit der Augustus residierte (Domus Augustana).