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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts
(
K. d. ö. R.
, auch mit
KdöR, KöR
oder
K. ö. R.
abgekürzt) ist eine mit
öffentlichen Aufgaben
betraute
juristische Person des öffentlichen Rechts
, deren Aufgaben ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden sind. Ihre
hoheitlichen Aufgaben
werden in ihrer
Satzung
festgelegt. Die
Körperschaft
bündelt sachliche Mittel (wie
Gebäude
,
Einrichtung
,
Fahrzeuge
) und
Personal
(
Planstellen
für
Beamte
und
Arbeitnehmer
) in einer rechtlich selbständigen Organisationseinheit und unterliegt dem
öffentlichen Recht
.
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