Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)


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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R., auch mit KdöR, KöR oder K. ö. R. abgekürzt) ist eine mit öffentlichen Aufgaben betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden sind. Ihre hoheitlichen Aufgaben werden in ihrer Satzung festgelegt. Die Körperschaft bündelt sachliche Mittel (wie GebäudeEinrichtungFahrzeuge) und Personal (Planstellen für Beamte und Arbeitnehmer) in einer rechtlich selbständigen Organisationseinheit und unterliegt dem öffentlichen Recht.

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