Kündigung


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Kündigung
Der Rechtsbegriff Kündigung steht für die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch einseitige, zugangsbedürftige/empfangsbedürftige Willenserklärung; insbesondere die Kündigung des Arbeitsvertrags oder des Mietvertrages wird so bezeichnet.

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