Als
Kabinett wird in der
Politik zumeist eine bestimmte
Regierung eines (
Bundes-)
Staates bezeichnet, genauer die
Regierungsmannschaft, also die jeweilige Besetzung des
Regierungschefs und seiner
Minister und weiterer hoher Staatsbeamter in ihrer Gesamtheit.
Daneben, jedoch deutlich seltener, findet sich der Begriff
Kabinett auch zur Bezeichnung sonstiger
leitender Stäbe, nicht einer Regierung, auf höchster oder unterer Staatsebene oder an der Spitze einer hohen
Behörde (dann in der Regel einer
Bundesbehörde).