Der Begriff
Kammermusik bezeichnete ursprünglich
Musik, die im Gegensatz zur
Kirchenmusik für die fürstliche „Kammer“, also den weltlich-repräsentativen Gebrauch bestimmt war. Erst im Laufe des
Barock entstand die Eingrenzung des Begriffs auf reine, klein besetzte
Instrumentalmusik. Ab der
Klassik findet sich aber auch eine explizite Abgrenzung gegenüber der aufkeimenden
Konzertmusik. Die wohl bekanntesten Gattungen der klassischen Kammermusik sind
Streichquartett und
Klaviertrio. In der
Romantik erfährt die Kammermusik eine konzertante und virtuose Erweiterung der bestehenden musikalischen Mittel.