Kammersänger bzw.
Kammersängerin (Abk.
KS) ist ein Ehrentitel für
Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw.
Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der
Bundesrepublik Deutschland und in
Österreich meist auf
Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel
Berufstitel).