Der Begriff
Kanzlei (von
mhd. kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes; zu
lat. cancelli „Schranken“) bezeichnet heute häufig das
Büro eines
Rechtsanwalts (
Anwaltskanzlei) oder Notars (
Notariatskanzlei). Branchenüblich wird die Bezeichnung
Kanzlei auch von Steuerberatern und Patentanwälten verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von Versicherungsmaklern und Unternehmensberatern geführt. Bei
Gericht wird die für die Ausfertigung von
Urkunden und die Durchführung des
Schriftverkehrs zuständige Abteilung als
Gerichtskanzlei oder
Gerichtsschreiberei bezeichnet.