Die
Kapitalertragsteuer (abgekürzt
KESt,
KapESt,
KapErtSt oder auch
KapSt) ist eine Erhebungsform der
Einkommensteuer und der
Körperschaftsteuer. Als
Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z. B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der
Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.