Eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft (
KVG) ist gemäß § 17
Kapitalanlagegesetzbuch ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten. Verwaltung eines Investmentvermögens liegt vor, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird. Dabei kann es sich um einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) gemäß
OGAW-Richtlinie oder einen Alternativen Investmentfonds (AIF) gemäß
AIFM-Richtlinie handeln.