Kartellrecht ist ein Teil des
Wirtschaftsrechts. Im engeren Sinne besteht
Kartellrecht aus den Regelungen bezüglich
wirtschaftlicher Kartelle, die zwischen Unternehmen und sonstigen Marktakteuren getroffen werden. Im weiteren Sinne umfasst
Kartellrecht darüber hinaus alle
Rechtsnormen, die auf den Erhalt eines ungehinderten und möglichst vielgestaltigen
Wettbewerbs gerichtet sind.