Unter
Kartelltheorie versteht man üblicherweise die Lehre von den
Wirtschaftskartellen. Da der Begriff
Kartell aber nicht auf den Bereich der Wirtschaft begrenzt sein muss, sind grundsätzlich auch Theorien über nichtwirtschaftliche Kartelle denkbar. Solche bestehen bereits in Gestalt der
Staatenkartelltheorie und der Lehre von den
Parteienkartellen. Für die vormodernen Kartelle, die als Regelwerke für
Turniere,
Duelle und höfische Wettkampfspiele oder in Gestalt zwischenstaatlicher Fairnessabkommen bestanden, gab es keine wissenschaftliche Theorie. Eine solche entwickelte sich seit den 1880er Jahren für den Anwendungsbereich der Wirtschaft, getrieben von der Notwendigkeit, die massenhaft aufgekommenen
Unternehmenskartelle verstehen und einordnen zu können. Bei der wirtschaftlichen Kartelllehre kann man zwischen einer klassischen und einer modernen Phase unterscheiden, wobei die Durchsetzung eines allgemeinen Kartellverbots in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Amerikaner die
Zäsur zwischen beiden setzt.