Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein
Handelsgewerbe betreibt. „Das HGB betrifft also nicht den
Kaufmann im wirtschaftlichen Sinne, sondern den Kaufmann im Rechtssinne. Es werden sechs Kaufmannsarten unterschieden: Istkaufmann nach HGB, Kannkaufmann nach HGB, Kannkaufmann nach HGB, Fiktivkaufmann nach HGB, Scheinkaufmann und Formkaufmann nach HGB.“