Kaufmann (HGB)


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Kaufmann (HGB)
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. „Das HGB betrifft also nicht den Kaufmann im wirtschaftlichen Sinne, sondern den Kaufmann im Rechtssinne. Es werden sechs Kaufmannsarten unterschieden: Istkaufmann nach HGB, Kannkaufmann nach HGB, Kannkaufmann nach HGB, Fiktivkaufmann nach HGB, Scheinkaufmann und Formkaufmann nach HGB.“

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