Kinderbetreuung ist als zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern zu verstehen.
Kind ist nach deutschem Recht in der Regel jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 7 Abs. 1
SGB VIII). Die Kinderbetreuung erfolgt zuerst und zumeist in der
Familie, in der Vergangenheit und in reicheren Familien auch durch
Kindermädchen.