Unter
Kinderhandel versteht man laut ODCCP (Office for Drug Control and Crime Prevention) die Anwerbung, den Transport, die Übersendung, die Unterbringung oder die Entgegennahme von
minderjährigen Personen zum Zwecke ihrer
Ausbeutung und zwar mittels
Drohung oder Anwendung von
Gewalt oder anderer Formen von Zwang, durch
Entführung, Betrug,
Täuschung, den
Missbrauch von Macht oder einer Position der Verwundbarkeit oder durch das Geben oder Empfangen von Geld oder Begünstigungen, um so die Zustimmung einer Person zu erwirken, die die Kontrolle über eine andere innehat.