Kirche (Kanonisches Recht)


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Kirche (Kanonisches Recht)
Eine Kirche ist im kanonischen Recht als geweihter Ort definiert, der für den Gottesdienst bestimmt und für Gläubige öffentlich zugänglich ist . Im Gegensatz dazu ist die Kapelle oder das Oratorium (von „Gebetsraum“) „für den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Gläubigen“ , die Privatkapelle zugunsten einer einzelnen oder mehrerer physischer Personen bestimmt .

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