Eine
Kirche ist im
kanonischen Recht als geweihter Ort definiert, der für den
Gottesdienst bestimmt und für
Gläubige öffentlich zugänglich ist . Im Gegensatz dazu ist die
Kapelle oder das
Oratorium (von „Gebetsraum“) „für den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Gläubigen“ , die
Privatkapelle zugunsten einer einzelnen oder mehrerer physischer Personen bestimmt .