Klassik (Jurisprudenz)


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Klassik (Jurisprudenz)
Klassik bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts v. Chr. bis zum Ende der severischen Dynastie mit Kaiser Severus Alexander im Jahr 235 n. Chr. reicht. Sie gilt gemeinhin als Blütezeit der der römischen Wissenschaft vom Recht und ist durch eine ausgeprägte literarische Produktivität verschiedener bedeutender Juristen geprägt, die bis in das moderne Privatrecht fortwirkt.

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