Knallkörper steht als Sammelbegriff für verschiedenartige
pyrotechnische Gegenstände, die als Haupteffekt einen Knall erzeugen. Sie dienen der Vergnügung (Feuerwerkskörper), zu sogenannten technischen Zwecken, vor allem im Rahmen von künstlerischen Aufführungen (z. B. Bühnenknall) oder als Signalmunition. Ferner werden auch Waffen, die nur mit Pulver geladen sind, als
Knaller oder
Böller bezeichnet. Unter dem Begriff „Böller“ wird dabei ein kräftig-dumpfer Knaller verstanden. Im Folgenden wird der Knallkörper als Feuerwerkskörper behandelt. Unter Punkt 6 wird auf seine Bedeutung als Signalmunition und blinde Waffe eingegangen.