Kollateralschaden


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Begleitschaden
Im Rechtswesen bezeichnet ein Begleitschaden die Schäden an anderen Rechten (beispielsweise Schuld- und Verhaltenspflichten) eines von einem Hauptschaden Betroffenen. Wurde der Begleitschaden durch eine Schlechtleistung verursacht, spricht man auch von einem Mangelfolgeschaden.

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