Das
Kollegialitätsprinzip, in
Deutschland auch
Kollegialprinzip genannt, beschreibt eine Art der Führung von Behörden und
Regierungen. Hierbei besteht die Regierung bzw. die Behörde aus gleichberechtigten
Mandatsträgern, welche die in geheimer Abstimmung gefassten Entschlüsse nach außen mit einer Stimme vertreten.